In einem Kleingarten sollen Obst und Gemüse angebaut werden sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sein. Rasenflächen und Zierbepflanzungen dürfen jedoch nicht überwiegen. Der Obst- und Gemüseanbau ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens. Den Flächenanteil für Laube, Terrasse, Kompostplatz, Obst, Gemüse, Rasen, Blumenbeete etc. ergibt die so genannte Drittelung:
Ein Drittel der Fläche ergibt sich aus Gartenlaube, Wege, Kompostplatz, Terrasse, auf einem Drittel der Fläche werden Obst und Gemüse angebaut, das restliche Drittel der Fläche entfällt auf Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.
Einen Kleingarten pachten ist einfacher, als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will
sorgfältig überlegt sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie.
Bevor Sie sich für einen Garten entscheiden, sollten Sie sich einige Fragen stellen:
Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
Kann ich mich in einen Verein integrieren?
Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Alle Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein stolzer Kleingartenbesitzer
aus ihnen werden.
Jeder, der an der Bewirtschaftung einer Gartenparzelle interessiert ist und im Sinne des Bundeskleingartengesetzes den
Garten nutzen möchte, darf einen Kleingarten pachten. Bevor das geschehen kann, werden Sie Mitglied im Verein.
Dem geht ein persönliches Aufnahmegespräch mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden des Vereinsvorstands voraus. Als „Fördermitglied“* stehen Sie anschließend auf einer Warteliste bis
ein Garten frei wird. Das kann ca. drei Jahre dauern. Ein Rechtsanspruch auf eine Parzelle entsteht durch die Fördermitgliedschaft nicht.
Ist ein Garten frei, kann der Pachtvertrag abgeschlossen werden. Dabei wird neben der jährlich zu entrichtenden Höhe der Pacht u. a. auch die an die Vorbesitzer zu leistende
Abschlagszahlung zur Ablösung des Gartenhauses und der Anpflanzungen geregelt.
Jedes Mitglied leistet im Jahr an zwei Samstagvormittagen Gemeinschaftsarbeit, um die Gemeinschaftsanlagen zu pflegen
und zu erhalten.
Die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet über die Arbeit und die Aktivitäten im Verein und wählt turnusgemäß den Vorstand.
Genauere Informationen zu Pachtbestimmungen und Gartenordnung erhalten Sie beim Stadtverband München unter www.kleingartenverband-muenchen.de .
Unsere Warteliste ist bis auf Weiteres geschlossen. Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit keine Bewerbungen annehmen können.
*)
Fördermitglied können Sie werden, wenn Sie ihren Hauptwohnsitz in einem der folgenden Stadtteile haben: Obergiesing, Untergiesing, Au-Haidhausen, Altstadt-Lehel,
Ludwigvorstadt-Isarvorstadt, Thalkirchen, Obersendling, Sendling, Forstenried, Fürstenried, Solln.
In unserer Kleingartenanlage sind aktuell keine Gärten frei. Wir führen eine Warteliste mit ca. 20 Personen. Angesichts eines jährlichen Wechsels
von durchschnittlich ca. 3 - 4 Gärten ist damit absehbar, dass neue Bewerber mehrere Jahre auf einen Garten warten müssen.
Wer trotz dieser Wartezeit Interesse an einem Garten hat, kann sich gerne bei unserer Kleingartenanlage bewerben (per E-Mail oder per Brief). Wir erhalten zurzeit
im Laufe eines Jahres über hundert Bewerbungen. Davon wählen wir einmal im Jahr bis Ende April Interessenten aus, um die Warteliste wieder aufzufüllen. Die anderen Bewerbungen verfallen.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir von 1.5.2023 bis 30.4.2024 aufgrund der Vielzahl bereits bestehender Fördermitgliedschaften keine neuen
Fördermitglieder aufnehmen können.
Wir wünschen uns eine bunte und vielfältige Gartengemeinschaft. Bewerbungen sind deshalb unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, etc.
willkommen. Laut unserer Satzung sind bevorzugt Interessenten mit geringen Einkommen zu berücksichtigen.
Kleingärten sind eine große Freude, machen aber auch Arbeit. Was auf Sie zukommen würde, wenn Sie einen Garten bekämen, ist unter
„Entscheidungshilfe“ dargestellt. Bitte informieren Sie sich dort, bevor Sie uns eine Bewerbung schreiben.
Kleingärten können nur gepachtet werden, ein Kauf von Gärten ist nicht möglich.
Innerhalb Münchens kann man sich nur für eine Kleingartenanlage (des Kleingartenverbands München e.V.) bewerben. Mehrfachbewerbungen in verschiedenen
Kleingartenanlagen sind nicht möglich.
Wenn Sie sich bewerben wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail oder einen Brief. Geben Sie dabei bitte Ihren Namen, Vornamen, Adresse,
Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Darüber hinaus würden wir uns über eine kurze Darstellung ihres Hintergrunds freuen, z.B.
Wenn Sie bis 30. April eines Jahres nichts von uns gehört haben, konnten wir Sie leider nicht in die Warteliste aufnehmen. Ihre Bewerbung verfällt damit. Dem Verein
steht es frei, wie er über eine Bewerbung beschließt. Begründen muss er seine Entscheidung nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen angesichts der Vielzahl an Bewerbungen keine
schriftliche Absage schicken können.
Bewerber, die nicht zum Zug gekommen sind, können sich im Folgejahr erneut bewerben.
Wenn Sie in die Warteliste aufgenommen werden, müssen Sie vorerst noch nicht Mitglied des Kleingartenvereins werden. Wenn Sie – in der Regel nach mehreren Jahren
Wartezeit – in der Warteliste soweit vorgerückt sind, dass die Zuteilung eines Gartens absehbar wird, werden Sie als Fördermitglied aufgenommen. Mit Zuteilung eines Gartens werden Sie dann
reguläres Mitglied des Vereins.
Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig überlegt sein, prägt sie doch das künftige Leben der ganzen Familie. Bevor Sie sich für einen Garten entscheiden, sollten Sie sich deshalb einige Fragen stellen:
Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, wenn Sie einen Garten erhalten, haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Der Kleingarten soll zum vorwiegenden Teil naturnah, gärtnerisch bewirtschaftet werden und ist kein reiner Erholungs- und Freizeitort. Für die Bewirtschaftung der
Kleingärten gibt es deshalb feste Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
Mindestens ein Drittel der gesamten Gartenparzelle muss zum Anbau von Gartenerzeugnissen (Obst und Gemüse) für den Eigenbedarf genutzt werden. Die Restfläche kann
für das Gartenhaus und als Erholungsfläche mit Zierpflanzen und Rasen ausgestattet werden.
Die Gärten haben einen Wasseranschluss und in der Regel auch eine Gartenlaube. Es gibt aber weder einen Strom- noch einen Abwasseranschluss. Die Gartenhütten können
jedoch nach Genehmigung mit einer Solaranlage ausgestattet werden.
Dauerhaftes Wohnen ist nach der Gartenordnung in den Hütten nicht erlaubt, ab und zu in der Laube zu übernachten ist jedoch kein Problem.
Für die Bewirtschaftung eines Kleingartens braucht es Interesse an der Gartenarbeit und Liebe zur Natur. Sonstige Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Ein „grüner Daumen“ kann nicht schaden, ist aber keine Voraussetzung. Die Erfahrungen kommen im Laufe der Jahre automatisch und ein Gartennachbar, den man fragen kann, findet sich auch immer.
Den Zeitaufwand für die Bewirtschaftung eines Kleingartens sollte man auf keinen Fall unterschätzen. Zwischen November und März fällt nicht viel Gartenarbeit an. Von April bis Oktober sollte man aber fünf bis sechs Stunden in der Woche Zeit haben, um den Garten zu pflegen, Obst und Gemüse zu ernten und zu verarbeiten, zu jäten etc. Vor allem in trockenen Sommern ist es unerlässlich, täglich zum Gießen in den Garten zu kommen.
Unser Kleingarten ist bewusst eine offene Anlage ohne hohe Hecken und Zäune zwischen den Gärten. Daraus ergibt sich automatisch ein enges Miteinander der
Gartennachbarn. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei unerlässlich, damit jeder seinen Garten genießen kann.
Was das konkret heißt, kann der Gartenordnung des Kleingartenverbands München e.V. entnommen werden.
Wir sind ein selbstverwalteter Verein. Dies bedeutet, dass wir alle anstehenden Arbeiten selbst erledigen müssen und dabei alle zusammenhelfen müssen. Mehrmals im
Jahr werden auf den Allgemeinflächen (Parkplatz, Wege, Vereinsheim etc.) Pflegearbeiten durchgeführt, an denen alle Gartler und Gartlerinnen teilnehmen müssen.
Darüber hinaus gibt es immer wieder Gemeinschaftsarbeiten, bei denen jede Hilfe benötigt wird. Auch der Vorstand und die Fachwarte setzen sich ausschließlich aus
Mitgliedern des Vereins zusammen.
Sobald Sie als Fördermitglied aufgenommen werden, müssen Sie den Vereins- und Verbandsbeitrag von jährlich aktuell 70,00 € bezahlen.
Bei der Gartenübernahme müssen Sie vom Vorbesitzer das gesamte Inventar (Gebäude, Wege, Gehölze etc.) des Gartens ablösen. Der Wert hierfür wird von einem amtlichen
Schätzer ermittelt. Die Kosten können je nach Alter und Ausstattung (insbesondere des Gartenhauses) zwischen 1.000 € und deutlich über 10.000 € liegen.
Wenn Sie den Garten wieder abgeben, wird der Wert des Gartens wieder geschätzt und Sie erhalten den geschätzten Betrag zurück.
Neben der Ablöse fallen bei der Gartenübernahme noch ca. 200 € Gebühren an.
Die Gartenpacht beträgt derzeit 0,44 € pro Quadratmeter im Jahr, bei einer Gartengröße von 200 – 250 m2 also ca. 100 €/Jahr. Hinzu kommen der Vereins- und Verbandsbeitrag sowie individuelle Aufwendungen für Wasser, Versicherungen etc. Insgesamt muss mit jährlichen Kosten von ca. 300 € bis 400 € gerechnet werden.
Die meisten Kleingärten in München haben lange Wartelisten oder nehmen gar keine Bewerbungen mehr an.
Alternativen zu Kleingärten wie z. B. Gemeinschaftsgärten oder Krautgärten sind auf der Homepage von Urbane Gärten München (urbane-gaerten-muenchen.de) dargestellt.
Gemeinschaftsgärten gibt es in Nähe unserer Anlage zum Beispiel im Rosengarten an der Sachsenstraße oder am Giesinger Grünspitz.